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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der H. Wilhelm Schaumann GmbH

1. Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „Geschäftsbedingungen“) gelten für Liefer- bzw. Verkaufsverträge zwischen der H. Wilhelm Schaumann GmbH (nachfolgend: „Verkäuferin“) und dem Käufer. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Etwaigen anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Preise:

Die für die Waren der Verkäuferin relevanten Preise sind Netto-Preise, die sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer verstehen.

Gewährte Rabatt-Preise gelten nur für den Fall, dass die zwischen der Verkäuferin und dem Käufer im Rahmen von Mengenkontrakten vereinbarten Mengen auch in Gänze abgenommen werden. Im Falle einer Minderabnahme von mehr als 10 % gelten die für die tatsächlich abgenommenen Mengen vorgesehenen Listenpreise. Der sich ergebende Differenzbetrag wird gesondert nachberechnet.

3. Rechnungstellung, Zahlung, Verzug:

Rechnungen und Mahnungen werden von der Verkäuferin maschinell erstellt, sie können dem Kunden nach Wahl des Verkäufers per Brief, Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Der Käufer hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung ordnungsgemäß an die vom Käufer bekannt gegebene E-Mail-Adresse und Faxnummer zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung resultieren.

Zahlungen für erfolgte Lieferungen durch den Käufer haben innerhalb von 30 Tagen netto Kasse oder nach Vereinbarung (s. Rechnungsaufdruck) zu erfolgen.

Der Käufer gerät in Verzug, wenn er auf eine Mahnung der Verkäuferin, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt. Unabhängig davon kommt der Käufer dann automatisch in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet oder wenn er 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang nicht gezahlt hat.

Im Falle eines Zahlungsverzuges stehen der Verkäuferin die gesetzlichen Ansprüche uneingeschränkt zu.

4. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer verbleibt die Ware im Eigentum der Verkäuferin (§ 449 BGB). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungen im Verzug ist.

Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen oder (Mit-)Eigentumsrechte, auch im Falle der Be- oder Weiterverarbeitung, der Vermischung oder Verbindung mit einer anderen Sache des Käufers, tritt der Käufer schon jetzt an die Verkäuferin ab, dies in Höhe des Wertes der gelieferten Ware. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

5. Übergabe:

Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders geregelt, erfolgt die Übergabe durch Anlieferung der Ware auf dem Hof bzw. der vorgesehenen Annahmestelle des Käufers.

6. Untersuchungs- & Rügeobliegenheit:

Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach erfolgter Übergabe, spätestens jedoch nach deren Eintreffen vor Ort zu untersuchen. Beanstandungen, insbesondere hinsichtlich Qualität und/oder Gewicht, sind unverzüglich schriftlich gegenüber der Verkäuferin geltend zu machen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

7. Gewährleistung:

Bei etwaigen Mängeln der gelieferten Waren stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt (siehe Haltbarkeitsangabe auf der Ware), übernimmt die Verkäuferin eine Gewährleistung von 12 Monaten nach Übergabe der Ware an den Käufer. Die Verkäuferin haftet nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter Lagerung der Waren seitens des Käufers.

8. Haftung:

Jegliche Haftung der Verkäuferin, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrags. Eine Haftung für Folge- und Mangelfolgeschäden aus den Lieferungen der Verkäuferin sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten, für Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z. B. Produkthaftung, Garantien) und der Verkäuferin zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden.

9. Kündigung:

Die Verkäuferin kann den Vertrag mit dem Käufer aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der Zahlungen durch den Käufer oder die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hinblick auf den Käufer. In diesem Fall ist jeglicher Anspruch des Käufers auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinns wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ausgeschlossen. Die Verkäuferin hat jedoch Anspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen.

10. Höhere Gewalt:

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind und die Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, innere Unruhen oder Aufruhr, befreien die Verkäuferin für die Dauer ihres Vorliegens von der Verpflichtung zur Lieferung/Leistung. Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Käufers sind insoweit ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der Ort der vereinbarten Übergabe bzw. Ablieferung durch die Verkäuferin.

12. Aufrechnung:

Eine Aufrechnung des Käufers mit Forderungen der Verkäuferin ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um gerichtlich im Wege eines rechtskräftigen Urteils oder Vergleichs festgestellte oder von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich anerkannte Forderungen.

13. Geltendes Recht & Gerichtsstand:

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist für beide Parteien das für die Verkäuferin zuständige Gericht. Dies gilt ebenso für das gerichtliche Mahnverfahren.

14. Sonstiges:

Die Fachberater der Verkäuferin sind zur Abgabe und zum Empfang von außerhalb der jeweiligen Bestellung liegenden Erklärungen unter Einschluss von Mängelrügen sowie zum Geldempfang nicht berechtigt.

15. Streitschlichtung:

Wir sind nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 04/2020